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Wildschaden regulieren

Wildschaden und deren Entschädigung

ein Bio-Maisbauer verlangt für Wildschäden bei einem ha Mais, je nach Qualität des Mais, zwischen 1.100,00€ bis 1.400,00€. Hier muss die Schadensfläche aber völlig "zerstört" sein. Dies wurde von einem Hegegemeinschaftsleiter auf Anfrage von einem Maisbauer mitgeteilt.

Umgerechnet auf einen m²:
1 ha  hat 10.000 m². Bei einem m² Mais sind je nach Qualität zwischen 0,11€ bis 0,14€ (pro m²) Wildschaden anzusetzen. Auch hier muss auf einen Quadratmeter kein Maisstängel mehr stehen.

Informationen über Wildschäden finden sie auf den nachfolgenden Seiten. Wildschaden richtig bewerten.

Wildschadensberater Landkreis Roth:

Herr Dirk Ullmann
Steindl 1
91177 Thalmässing
Telefon: 0172-5993803

Herr Manfred Lang
Dorfstr. 14
91798 Höttingen
Telefon: 09141-4160

Praktische Hinweise zur Schätzung

Vortrag von Dr. Josef Bauer:

„Praktische Hinweise zur Schätzung von Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen“ Kurzfassung

1. Allgemeines Regulierung von Wildschäden
nehmen in dem Maß zu, wie sich das Schwarzwild ausbreitet. Immer häufiger werden Schätzgutachten notwendig.

Die Qualität eines Schätzgutachtens hängt aufs engste mit der Brauchbarkeit der erhobenen Daten und der Kompetenz des Gutachters zusammen.

1.1 Definition Schätzen
heißt, die Schadenshöhe möglichst genau zu erfassen, damit die unvermeidliche Fehlerquote möglichst niedrig ist. Je oberflächlicher die Schätzung (wenig Naturaldaten erhoben) je schwieriger die Schätzung (wenig quantifizierbare Fakten) (Grad der Schädigung, Zeitpunkt), umso größer der Fehler und umso ungenauer das Schätzergebnis. Daher soviel wie möglich objektive Daten durch Messen und Wiegen sammeln; ferner optische Beurteilung (ggf. mehrmals in der Vegetationsperiode und Fotodokumentation). Verfahrensschritte müssen transparent und nachvollziehbar sein – auch für den fachlichen Laien. In der Regel ist der Fachmann der geschädigte Landwirt.

1.2 Fachrechtliches
(auf was hat der Schätzer zu achten) Einige Anmerkungen aus rechtlicher Sicht. Liegt ein ersatzpflichtiger Wildschaden vor? Wildarten: Fährten, Losung, Trittsiegel, Wühlschäden ( Dachs!), Verbissbild (Raps: Reh/Hase)

Andere Einflüsse: tierische Schädlinge • Mäuse- und Schneckenfraß Schadschwelle >> 5 befahrene Mäuselöcher/100m² • Maiswurzelbohrer (behördliche Verfolgung: Meldepflicht) zu enge Fruchtfolge Ausbreitung Passau, Erding, Deggendorf usw. • Maiszünsler Beide Schädlinge beeinträchtigen die Standfestigkeit im erntereifen Bestand Folge: Lagerfrucht • Witterungseinflüsse (Auswinterung, Staunässe) • Beurteilung nach der guten fachlichen Praxis (Flächen sind im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand: Cross compliance zu halten, um EU-Zahlungsanspruch nicht zu verlieren) Zu enge Fruchtfolge: Mais nach Mais ist keine gute fachliche Praxis! Vorschlag: nach Möglichkeit dreigliedrige Fruchtfolge Problem: Untergepflügte Maiskolben Æ Wildschweine Absammeln der Kolben: 1) durch Landwirt: nein, da aus arbeitswirtschaftlicher Sicht nicht zumutbar 2) Ersatzpflichtiger: ja, muss aber innerhalb weniger Tage erledigt sein • Schadensprovozierende Landnutzung: Anbau bis Waldrand, Fruchtfolgeverstöße, keine pfluglose Bearbeitung von Mais-, Kartoffeln- und Rübenschlägen

Landwirt hat durch vertretbare Maßnahmen zur Schadensminimierung beizutragen (§254 BGB): Mitverschulden Reduzierung des Ersatzanspruchs (z.B. Landwirt verweigert das Aufsammeln der Maiskolben) Grobes Mitverschulden Æ Ersatzanspruch bis Null

• Schäden an im Freiland gelagerten Silageballen Æ nicht ersatzpflichtig

2. Vorgehensweise bei der Schadensermittlung
an landwirtschaftlichen Kulturen
Allgemeines: Für die Höhe des Schadens sind neben dem Faktor Schadwild der Zeitpunkt des Schadenseintritts (Vegetationsstand) und der Grad der Schädigung (Teil- /Totalschaden) bestimmende Einflussgrößen

• Typisch für Wildschäden sind Teilschäden Daher: Je größer bei Ackerfrüchten der zeitliche Abstand zwischen dem Eintritt des Schadensereignisses und der Ernte, umso ungenauer die Schätzung §31 Abs. 2, Satz 1 BJG ermöglicht Schaden zu einem späteren Zeitpunkt (Ernte) schätzen. Beispiel: - Wühlschäden im Herbst im Weizenfeld - Winterverbiss durch Rehwild bei Raps (endgültige Schadensschätzung erst bei der Ernte durchführen)

Getreide: 30 bis 40 % Blattverlust im Herbst/Winter keine Ertragseinbuße > 60% Blattverlust messbare Ertragsverluste

Reh macht in der Getreidesaat keinen Schaden, da kein typischer Grasfresser. Nach der Bestockung Verholzung der Halme und damit als Äsungspflanze unattraktiv!

Vorsicht: Gänse rupfen Getreidepflanzen aus!

Raps: 70% der Blätter und bis zu 10% der Blattstiele verbissen Æ fast keine Ertragsverluste 100% der Blätter, 90% der Blattstiele und 50% der Strunken Æ 30 bis 65% Ertragsverlust

Bei Teilschäden ist die Abgabe von Prozentangaben über den Grad der Schädigung mit großer Fehlerquote verbunden. Bei der Schadensschätzung vor Ort methodisch flexibel sein, d.h. wie komme ich zu brauchbaren Daten. Sauberste Lösung: Ertragsfeststellung bei der Ernte: Technisch möglich bei Mähdruschfrüchten, Technik flächendeckend vorhanden Gutstrommessung: 1. Masse (Gewicht) oder 2. Volumenmessung Æ Verrechnung über Bord-PC Flächenermittlung am Bildschirm (digitalisierte Flurkarten – Hilfestellung AFL) Schätzer soll Mehrfachantrag einsehen (Flächen- und Nutzungsnachweis)

Eckpunkte für die Schätzung: • Fläche und Ertrag der geschädigten Fläche • ha-Ertrag mit ungeschädigten Flächen vergleichen (Sortenversuche AFL) Æ Produktionsniveau ist wichtig!

Raps: - Fläche exakt feststellbar - Ertrag exakt feststellbar, da Verkauf

Körnermais: Schadbild umgeknickte Stängel = Verlust an Ertrag, nur bei Ernte sicher feststellbar (Pflockmarkierung); Aufmessen der Schadflächen, z.B. 100 m²/ha = 1%, 1000 m²/ha=10% plus Schätzwert (wenn nötig) von einzeln umgeknickten Pflanzen, wenn Sauen quer zu den Reihen ziehen. Anwesenheit des Schätzers bei der Ernte ist sinnvoll! Summe: 1000 m² = 0,10 ha x 100 dt/ha = 10 dt x 22 €/dt = 220 Euro

Grundsätzlich: Bei Marktfrüchten amtliche Preise zum Zeitpunkt nach der Ernte einsetzen

Silomais: Schadflächen nach Erntevorgang problemlos sichtbar, da kein Häckselteppich das Feld bedeckt. Aufmessen der Schadflächen Beispiel: 1000 m²/ha = 10% Ertragsverlust

Wiese: Ertrag Rundballenzahl 1. Schnitt 40 dt/ha durch Schaden 30 dt/ha 10 dt Zukauf à 10 €/dt = 100 Euro plus Kosten der Narbensanierung plus Folgekosten (niedrigerer Ertrag im Folgejahr) Von großer Bedeutung: Zeitpunkt der Narbenschädigung: - Vor Beginn der Vegetation Æ einebnen, evtl. nachsäen (Maschinenringsätze) - In der Vegetation: Aufwuchs und Narbe kaputt – Schadfläche ausmessen, dann mähen, keinesfalls silieren wegen der Gefahr einer Qualitätsverschlechterung